Was die EU-Chemikalienverordnung REACH für Handwerksbetriebe bedeutet
Viele chemische Stoffe, die am europäischen Markt verfügbar sind, haben potentiell schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit.
Seit 01.06.2007 ist die EU-Chemikalienverordnung REACH in Kraft, sie soll hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards garantieren und löst die unübersichtlichen nationalen Gesetze ab.
Für Unternehmen hat diese Verordnung weitreichende Auswirkungen, denn erstmals sind nicht die Behörden, sondern die Hersteller, Importeure und Anwender dafür verantwortlich, die Unbedenklichkeit von Chemikalien nachzuweisen.
Betroffen sind nicht nur Großunternehmen, sondern auch viele Handwerksbetriebe - zum Beispiel Maler, Schreiner, Lackierer, chemische Reinigungen oder Bauunternehmen.

Die wichtigsten Inhalte von REACH
Hersteller oder Importeure von Chemikalien müssen ihre Erzeugnisse seit 2010 bei der EU-Umweltbehörde ECHA registrieren und nachweisen, dass die Risiken bekannt und beherrschbar sind.
Für besonders besorgniserregende Substanzen, sogenannte SVHC-Stoffe, wurde ein gesondertes Zulassungsverfahren eingeführt: Das bedeutet, ihre Verwendung ist primär verboten, kann durch die Behörde aber erlaubt werden.
Sogenannte nachgeschaltete Anwender sind dann von der Verordnung betroffen, wenn sie mehr als 1 Tonne eines chemischen Stoffes pro Jahr verwenden.
Erfasst werden nicht nur Reinstoffe, sondern auch Gemische (wie Farben und Lacke) oder Erzeugnisse (wie Möbel oder Maschinen.
Welche Pflichten kommen auf Handwerksbetriebe zu?
Handwerksbetriebe zählen üblicherweise nicht zu den Herstellern, sondern zu den nachgeschalteten Anwendern von Chemikalien.
Die wichtigsten Konsequenzen für Anwender bestehen in umfassenden Dokumentations- und Informationspflichten sowie in der Beachtung von Sicherheitsvorschriften.
Folgende Schritte sollten Handwerksbetriebe unternehmen:
- Überblick verschaffen: In einem ersten Schritt ist es wichtig zu klären, welche chemischen Stoffe im Betrieb verwendet werden und in welcher Menge.
Es sollte daher ein Stoffinventar erstellt und regelmäßig aktualisiert werden. - Informationen von Lieferanten einholen: Die Verwendung chemischer Substanzen muss innerhalb der gesamten Lieferkette - vom Hersteller über die Zwischenhändler bis hin zum Endverkäufer - dokumentiert werden.
Für besonders besorgniserregende Substanzen sind sogenannte Sicherheitsdatenblätter vorgesehen.
Viele Lieferanten unterstützen ihre Kunden von sich aus bei der Umsetzung von REACH:
So stellen beispielsweise das Unternehmen gaerner, ein führender Versandhändler für Büro- und Betriebsausstattung, oder die Firma Kettlitz-Chemie ihren Kunden umfassende Informationen über enthaltene SVHC-Stoffe zur Verfügung. Etwaige Veränderungen, die sich durch die Aufnahme neuer Stoffe in die SVHC-Liste ergeben, werden von diesen Lieferanten zeitnah an ihre Kunden kommuniziert. - Sicherheitsdatenblätter überprüfen: Die von den Lieferanten zur Verfügung gestellten Sicherheitsdatenblätter für SVHC-Stoffe müssen auf ihre Vollständigkeit überprüft werden.
Auf dem Sicherheitsdatenblatt sollten alle zulässigen Anwendungen und die nötigen Sicherheitsvorkehrungen angeführt sein.
Falls die spezifische Anwendung im Betrieb nicht erfasst ist, bestehen zwei Möglichkeiten: Entweder nimmt der Hersteller oder Lieferant von sich aus diese Ergänzung vor.
Andernfalls muss der Betrieb selbst einen Stoffsicherheitsbericht erstellen, falls er den Stoff weiterhin verwenden will. Aufgrund des hohen Aufwands wird es für viele Handwerksbetriebe praktikabler sein, für diese Substanz einen Ersatz zu suchen. - Sicherheitsvorkehrungen beachten: Die am Sicherheitsdatenblatt angeführten Schutzmaßnahmen zur Risikominimierung müssen genau eingehalten werden.
- Verfügbarkeit von Stoffen überprüfen: Es kann sein, dass Hersteller Chemikalien vom Markt nehmen, weil das Zulassungsverfahren zu aufwendig ist oder weil die Behörde die Verwendung untersagt. In diesem Fall ist es wichtig, rechtzeitig nach Alternativen zu suchen.
Bei Unklarheiten Unterstützung einholen
Für kleine Handwerksbetriebe können die Verpflichtungen infolge von REACH zu vielen Unsicherheiten führen: Welche Stoffe sind betroffen? Was genau ist zu tun? Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat aus diesem Grund einen Helpdesk eingerichtet.
Auf der Internet-Seite http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Startseite.html stehen umfassende Informationen zur Verfügung, schriftliche und telefonische Anfragen werden kostenlos beantwortet.