Die Informationsseiten der Kreishandwerkerschaften.
In der Kreishandwerkerschaft sind alle Handwerksinnungen des selbständigen Handwerk oder des handwerksähnlichen Gewerbe vertreten.
Wie der Name schon sagt, ist jede Kreishandwerkerschaft für einen bestimmten Stadt- oder Landkreis zuständig.
Die Kreishandwerkerschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen der Aufsicht der Handwerkskammern.
Die Hauptaufgabe der Kreishandwerkerschaft besteht unter anderem darin, dass sie die Interessen der Handwerksinnungen - Interessen aller Handwerker ihres zuständigen Stadt- oder Landkreis - wahrnimmt und gegenüber anderen Behörden und Institutionen vertritt.
Auf unseren Seiten haben Sie die folgenden Möglichkeiten, um nach den Informationsseiten der Kreishandwerkerschaften zu suchen: