Tore,zäune, Antriebe, gr0ßbriekästen mit Sprech und Videoanlagen. Historische Vordächer, Flutschutztore und Schotten. Sonderkonstruktionen Garagentore mit spezial Antrieben.
In der mit modernen NC-gesteuerten Maschinen ausgestatten Werkstatt entstehen individuelle Schlosserarbeiten aus Stahl und Edelstahl nach den Wünschen unserer Kunden. Hierzu zählen insbesondere Balkon- und Treppengeländer in allen Ausführungen, Trennwände, Gitterrosten, Tore und Zäune sowie komplette vorgestellte Balkonanlagen.
Aufgrund der fortschreitenden inhaltlichen Annäherung des Schmiedehandwerks und
des Schlosserhandwerks wurde 1989 die Berufsbezeichnungen Schmied und
Schlosser durch die des Metallbauer/in ersetzt. Die frühere Bezeichnung Kunstschmied
fällt auch darunter.
Für den Beruf Metallbauer/in gibt es drei Fachbereiche:
- Konstruktionstechnik
- Metallgestaltung
- Nutzfahrzeugbau.
Tätigkeiten in den einzelnen Fachbereichen.
Konstruktionstechnik:
Fertigen und montieren von häufig nach Kundenwunsch gefertigten Bauteilen des Metallbaus
und des Stahlbaus, z. B. Fassadenelemente, Fensterrahmen, Metallbaukonstruktionen,
Schutzgitter, Stahlbaukonstruktionen, Tore, Türen, Überdachungen.
Montieren und Prüfen von hydraulischen, pneumatischen und elektronischen Bauteilen, z.B. an
automatischen Toren, Sonnenschutzanlagen etc..
Sie führen auch Instandsetzungsarbeiten, Wartungsarbeiten und Reparaturen durch.
Metallgestaltung(früher Kunstschmied):
Fertigen und montieren manuell sowie maschinell Bauteile mit schmückendem Charakter, z.B.
Gebrauchsgegenstände, Geländer, Gitter, Leuchten und Tore.
Sie führen auch Instandsetzungsarbeiten, Wartungsarbeiten und Reparaturen und
Restaurationen an historischen Schmiedearbeiten durch.
Nutzfahrzeugbau:
Herstellung und Montage von Aufbauten, Bremssystemen, Fahrwerken, Fahrzeugrahmen, Hebe-
und Ladeeinrichtungen und Innenausstattungen für Landwirtschaftliche- und Spezialfahrzeuge.
Ebenso Instandsetzungsarbeiten, Wartungsarbeiten und Reparaturen an selbigen.
Ausbildungzeit: 3 1/2 Jahre.
*Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.